Rs C-573/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 4 Nr. 6 des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI); Voraussetzungen einer Verweigerung der Übergabe zur Strafvollstreckung; Anwendungsvorrang des Unionsrechts; keine Möglichkeit zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung des nationalen Rechts; Nichtanwendung der mit dem Rahmenbeschluss unvereinbaren nationalen Bestimmungen; Rechtswirksamkeit einer späteren Erklärung eines Mitgliedstaats nach Art. 28 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI; Vorlage (160426/EU XXV.GP)

EGH: RS C-573/17 LIMITE
30.10.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-573/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 4 Nr. 6 des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (2002/584/JI); Voraussetzungen einer Verweigerung der Übergabe zur Strafvollstreckung; Anwendungsvorrang des Unionsrechts; keine Möglichkeit zur rahmenbeschlusskonformen Auslegung des nationalen Rechts; Nichtanwendung der mit dem Rahmenbeschluss unvereinbaren nationalen Bestimmungen; Rechtswirksamkeit einer späteren Erklärung eines Mitgliedstaats nach Art. 28 Abs. 2 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI; Vorlage

Erstellt am 30.10.2017

Eingelangt am 31.10.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-573/17/0001-V/7/2017)