Rs C-344/17; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; VO (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Art. 47 GRC; Zuständigkeit für die Bürgschaftsforderung beim Gericht der Hauptsache; Verbrauchergerichtsstand; Vorlage und Beschluss des Gerichtshofs (4547/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-344/17 LIMITE
01.12.2017
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-344/17; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; RL 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; VO (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; Art. 47 GRC; Zuständigkeit für die Bürgschaftsforderung beim Gericht der Hauptsache; Verbrauchergerichtsstand; Vorlage und Beschluss des Gerichtshofs

Erstellt am 01.12.2017

Eingelangt am 05.12.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-344/17/0001-V/7/2017)