Rs C-629/17; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95/EG; Markenrecht; Begriff „Angaben, welche im Verkehr zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können“; Vorlage (5979/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-629/17 LIMITE
11.12.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-629/17; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie 2008/95/EG; Markenrecht; Begriff „Angaben, welche im Verkehr zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Ware oder Dienstleistung dienen können“; Vorlage

Erstellt am 11.12.2017

Eingelangt am 14.12.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-629/17/0001-V/7/2017)