Rs C-635/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 3 Abs. 2 lit. c und Art. 11 Abs. 2 der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG; Zuständigkeit des EuGH zur Auslegung der Familienzusammenführungsrichtlinie, wenn die Richtlinie nach nationalem Recht auf subsidiär Schutzberechtigte anwendbar ist; Ablehnung eines Antrages bei Fehlen von Unterlagen, die familiäre Bindungen belegen; Vorlage (6660/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-635/17 LIMITE
15.12.2017
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-635/17; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Art. 3 Abs. 2 lit. c und Art. 11 Abs. 2 der Familienzusammenführungsrichtlinie 2003/86/EG; Zuständigkeit des EuGH zur Auslegung der Familienzusammenführungsrichtlinie, wenn die Richtlinie nach nationalem Recht auf subsidiär Schutzberechtigte anwendbar ist; Ablehnung eines Antrages bei Fehlen von Unterlagen, die familiäre Bindungen belegen; Vorlage

Erstellt am 15.12.2017

Eingelangt am 20.12.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-635/17/0003-V/7/2017)