Rs C-619/17; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Paragraph 4 und 5 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGBUNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge; keine Ausgleichszahlung für die Auflösung eines für eine Übergangszeit zum Zweck der Vertretung eines anderen Arbeitnehmers mit Rückkehrrecht auf den Arbeitsplatz abgeschlossenen befristeten Arbeitsvertrags; Vorlage (6932/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-619/17 LIMITE
21.12.2017
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-619/17; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Paragraph 4 und 5 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge im Anhang der Richtlinie 1999/70/EG zu der EGBUNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge; keine Ausgleichszahlung für die Auflösung eines für eine Übergangszeit zum Zweck der Vertretung eines anderen Arbeitnehmers mit Rückkehrrecht auf den Arbeitsplatz abgeschlossenen befristeten Arbeitsvertrags; Vorlage

Erstellt am 21.12.2017

Eingelangt am 29.12.2017, Bundeskanzleramt (BKA-VA.C-619/17/0001-V/7/2017)