Rs C-664/17; griechisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 der BetriebsübergangsRL 98/50/EG: Begriff der „wirtschaftlicher Einheit“: völlig eigenständige Produktionseinheit, die ihr wirtschaftliches Ziel erreichen kann, ohne sich von Dritten Produktionsfaktoren zu beschaffen oder unterscheidbarer Gegenstand der Geschäftstätigkeit; Ausschluss eines Übergangs, wenn die Geschäftstätigkeit zum Zweck der Liquidation des betreffenden Unternehmens eingestellt werden soll; Vorlage (9051/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-664/17 LIMITE
12.01.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-664/17; griechisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 1 der BetriebsübergangsRL 98/50/EG: Begriff der „wirtschaftlicher Einheit“: völlig eigenständige Produktionseinheit, die ihr wirtschaftliches Ziel erreichen kann, ohne sich von Dritten Produktionsfaktoren zu beschaffen oder unterscheidbarer Gegenstand der Geschäftstätigkeit; Ausschluss eines Übergangs, wenn die Geschäftstätigkeit zum Zweck der Liquidation des betreffenden Unternehmens eingestellt werden soll; Vorlage

Erstellt am 12.01.2018

Eingelangt am 24.01.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-664/17/0001-V 6/2018)