Rs C-721/17; Ausgleichsanspruch nach Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen; Anspruch bei Versäumung eines – von einer anderen Fluglinie durchgeführten – Anschlussfluges bei Verspätung des ersten Fluges von unter 3 Stunden, aber Verspätung am Endziel von 3 Stunden und mehr; Anspruch bei konzernrechtlicher Verbindung der unterschiedlichen Unternehmen; Vorlage mit Aussetzung des Verfahrens (10444/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-721/17 LIMITE
01.02.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-721/17; Ausgleichsanspruch nach Art. 7 VO (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen; Anspruch bei Versäumung eines – von einer anderen Fluglinie durchgeführten – Anschlussfluges bei Verspätung des ersten Fluges von unter 3 Stunden, aber Verspätung am Endziel von 3 Stunden und mehr; Anspruch bei konzernrechtlicher Verbindung der unterschiedlichen Unternehmen; Vorlage mit Aussetzung des Verfahrens

Erstellt am 01.02.2018

Eingelangt am 06.02.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-721/17/0001-V 6/2018)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-186/17 Rs C-186/17; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Ausgleichsanspruch nach Art 7 der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004; relativ geringfügige Ankunftsverspätung als Auslöser einer Anschlussflug-Versäumnis; Vorlage (143950/EU XXV.GP)