EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-7/18, spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 48 AEUV; Vereinbarkeit mit nationaler Regelung, die Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente nur dann vorsieht, wenn der Betrag der „zu beziehenden Rente“ die Mindestrente übersteigt, die der Berechtigte nach nationalem Recht unter Berücksichtigung seiner familiären Situation bei Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten würde und die “zu beziehende Rente“ nur die vom Mitgliedstaat tatsächlich zu zahlende Rente umfasst und gleichartige Leistungen anderer Mitgliedstaaten unberücksichtigt bleiben; Vorlage
Erstellt am 02.02.2018
Eingelangt am 06.02.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-7/18/0001-V 6/2018)
- EGH: RS C-7/18
Datum | EU-Datenbanknr. | Dokument der EU-Vorlage | Sprache | Einstufung |
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14.05.2018 | 21279/EU XXVI.GP |
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mehrsprachig | LIMITE |
Datum | Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Art | Betreff |
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30.07.2018 | EGH: RS C-398/18 | EUGH
EU-Vorlage Europ. Gerichtshof |
Verb. Rs C-398/18 und C-428/18; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 48 AEUV; Vereinbarkeit mit nationaler Regelung, die Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente nur dann vorsieht, wenn der Betrag der „zu beziehenden Rente“ die Mindestrente übersteigt, die der Berechtigte nach nationalem Recht unter Berücksichtigung seiner familiären Situation bei Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten würde und die “zu beziehende Rente“ nur die vom Mitgliedstaat tatsächlich zu zahlende Rente umfasst und gleichartige Leistungen anderer Mitgliedstaaten unberücksichtigt bleiben; Vorlagen (32407/EU XXVI.GP) |