Rs C-16/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (VwGH); Auslegung von Art. 1 Abs. 3 lit. a der Richtlinie 96/71/EG (EntsendeRL) und Vereinbarkeit nationaler Regelungen mit Art. 56 und 57 AEUV; Anwendung der RL auf die Erbringung von Dienstleistungen in internationalen Zügen; Vertrag des Dienstleistungsunternehmens im Entsendestaat mit einem Subunternehmen des Schienenverkehrsunternehmens im Aufnahmemitgliedstaat; Erbringung der Dienstleistung in den Zügen durch an das Dienstleistungsunternehmen im Entsendestaat (durch ein Drittunternehmen) überlassene Dienstnehmer; Vorlage (10951/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-16/18 LIMITE
07.02.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-16/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (VwGH); Auslegung von Art. 1 Abs. 3 lit. a der Richtlinie 96/71/EG (EntsendeRL) und Vereinbarkeit nationaler Regelungen mit Art. 56 und 57 AEUV; Anwendung der RL auf die Erbringung von Dienstleistungen in internationalen Zügen; Vertrag des Dienstleistungsunternehmens im Entsendestaat mit einem Subunternehmen des Schienenverkehrsunternehmens im Aufnahmemitgliedstaat; Erbringung der Dienstleistung in den Zügen durch an das Dienstleistungsunternehmen im Entsendestaat (durch ein Drittunternehmen) überlassene Dienstnehmer; Vorlage

Erstellt am 07.02.2018

Eingelangt am 09.02.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-16/18/0001-V 6/2018)