Rs C-2/18; litauisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 148 Abs. 4 der VO Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse; Einschränkung der Verhandlungsfreiheit betreffend den Ankaufspreis für Rohmilch; Verbot für Rohmilchkäufer, unterschiedliche Rohmilchpreise für Rohmilch gleicher Qualität, Zusammensetzung und Liefermethode an Rohmilchverkäufer zu zahlen, die aufgrund der verkauften Milchmenge derselben Gruppe zuzuordnen sind und keiner anerkannten Milcherzeugerorganisation angehören; Unmöglichkeit der Berücksichtigung anderer Faktoren für die Vereinbarung eines Rohmilchkaufpreises; Verbot der ungerechtfertigten Reduktion des Rohmilchpreises; Möglichkeit der Reduzierung des Preises um mehr als 3 % nur dann, wenn eine staatliche Stelle die Reduzierung für gerechtfertigt erachtet; Vorlage (11111/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-2/18 LIMITE
07.02.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-2/18; litauisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 148 Abs. 4 der VO Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse; Einschränkung der Verhandlungsfreiheit betreffend den Ankaufspreis für Rohmilch; Verbot für Rohmilchkäufer, unterschiedliche Rohmilchpreise für Rohmilch gleicher Qualität, Zusammensetzung und Liefermethode an Rohmilchverkäufer zu zahlen, die aufgrund der verkauften Milchmenge derselben Gruppe zuzuordnen sind und keiner anerkannten Milcherzeugerorganisation angehören; Unmöglichkeit der Berücksichtigung anderer Faktoren für die Vereinbarung eines Rohmilchkaufpreises; Verbot der ungerechtfertigten Reduktion des Rohmilchpreises; Möglichkeit der Reduzierung des Preises um mehr als 3 % nur dann, wenn eine staatliche Stelle die Reduzierung für gerechtfertigt erachtet; Vorlage

Erstellt am 07.02.2018

Eingelangt am 12.02.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-2/18/0001-V 6/2018)