Rs C-32/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Auslegung von Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit; Pflicht zur Leistung eines Unterschiedsbetrages zwischen dem Elterngeld und dem Kinderbetreuungsgeld als Familienleistung, wenn beide Eltern mit den gemeinsamen Kindern im vorrangig zuständigen Mitgliedstaat wohnen und nur der andere Elternteil im nachrangig zuständigen Mitgliedstaat als Grenzgänger beschäftigt ist; Bemessung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes nach dem tatsächlichen Einkommen im Beschäftigungsstaat oder nach dem aus einer vergleichbaren Erwerbstätigkeit im nachrangig zuständigen Mitgliedstaat hypothetisch zu erzielenden Einkommen; Vorlage (12161/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-32/18 LIMITE
19.02.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-32/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (OGH); Auslegung von Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 987/2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der Sozialen Sicherheit; Pflicht zur Leistung eines Unterschiedsbetrages zwischen dem Elterngeld und dem Kinderbetreuungsgeld als Familienleistung, wenn beide Eltern mit den gemeinsamen Kindern im vorrangig zuständigen Mitgliedstaat wohnen und nur der andere Elternteil im nachrangig zuständigen Mitgliedstaat als Grenzgänger beschäftigt ist; Bemessung des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes nach dem tatsächlichen Einkommen im Beschäftigungsstaat oder nach dem aus einer vergleichbaren Erwerbstätigkeit im nachrangig zuständigen Mitgliedstaat hypothetisch zu erzielenden Einkommen; Vorlage

Erstellt am 19.02.2018

Eingelangt am 21.02.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-32/18/0001-V 6/2018)