Rs C-98/18; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Anhangs III Abschnitt I Kapitel VII Nr. 1 der Verordnung Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs: Frage, ob die Kühlung von Fleisch im Schlachthof selbst erfolgen muss oder auch im Kühlwagen erfolgen kann, solange dieser das Gelände des Schlachthofs nicht verlässt; Vorlage (15309/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-98/18 LIMITE
15.03.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-98/18; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Anhangs III Abschnitt I Kapitel VII Nr. 1 der Verordnung Nr. 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs: Frage, ob die Kühlung von Fleisch im Schlachthof selbst erfolgen muss oder auch im Kühlwagen erfolgen kann, solange dieser das Gelände des Schlachthofs nicht verlässt; Vorlage

Erstellt am 15.03.2018

Eingelangt am 16.03.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-98/18/0001-V 6/2018)