Rs C-219/18, italienisches Vorabentscheidungsverfahren, Aussetzung bis nach Urteilsverkündung C-46/18; Auslegung von Art. 2 Abs. 2 UAbs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor und Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 3950/92; Zusatzabgabe bei Überschreitung der Milchquoten; Entfall, bei Unvereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit den unionsrechtlichen Vorgaben; Schutz des Vertrauens, wenn durch Erfüllung einer unionswidrigen Verpflichtung Begünstigung erlangt wurde; Begriff „vorrangige Gruppe“ im Sinne des Unionsrechts; unterschiedliche Modalitäten der Erstattung zu viel verlangter Zusatzabgabe für Erzeuger, die unionswidriger Verpflichtung nachgekommen sind und anderen Erzeugern; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis nach Urteilsverkündung in der Rechtssache C-46/18 (20333/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-219/18 LIMITE
03.05.2018
mehrsprachig

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-219/18, italienisches Vorabentscheidungsverfahren, Aussetzung bis nach Urteilsverkündung C-46/18; Auslegung von Art. 2 Abs. 2 UAbs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 über die Erhebung einer Zusatzabgabe im Milchsektor und Art. 9 der Verordnung (EG) Nr. 1392/2001 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EWG) Nr. 3950/92; Zusatzabgabe bei Überschreitung der Milchquoten; Entfall, bei Unvereinbarkeit nationaler Rechtsvorschriften mit den unionsrechtlichen Vorgaben; Schutz des Vertrauens, wenn durch Erfüllung einer unionswidrigen Verpflichtung Begünstigung erlangt wurde; Begriff „vorrangige Gruppe“ im Sinne des Unionsrechts; unterschiedliche Modalitäten der Erstattung zu viel verlangter Zusatzabgabe für Erzeuger, die unionswidriger Verpflichtung nachgekommen sind und anderen Erzeugern; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis nach Urteilsverkündung in der Rechtssache C-46/18

Erstellt am 03.05.2018

Eingelangt am 04.05.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-219/18/0001-V 6/2018)

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