EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-269/18 (PPU); niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 46 Abs. 8 der VerfahrensRL (RL 2013/32/EU): Recht auf Verbleib im Mitgliedstaat bis zur Entscheidung über einen Rechtsbehelf und Ausschluss der aufschiebenden Wirkung; Aussetzung des Verfahrens bis nach der Urteilsverkündung in der Rechtssache C-181/16, Gnandi
Erstellt am 23.05.2018
Eingelangt am 23.05.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-269/18/0001-V 6/2018)
- EGH: RS C-269/18
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-181/16 | Rs C-181/16; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG und von Art. 47 GRC; Erlass einer Rückkehrentscheidung sogleich nach erstinstanzlicher Ablehnung des Asylantrags; kein Abwarten einer rechtskräftigen Entscheidung über den Asylantrag; Vorlage (102566/EU XXV.GP) |