Rs C-255/18; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 103 und 104 der Abwicklungsrichtlinie (RL 2014/59/EU) und Art. 12 und 14 der Delegierten VO (EU) 2015/63 zur Ergänzung der Abwicklungsrichtlinie: Auswirkungen der Fusion eines unter die Aufsicht einer nationalen Abwicklungsbehörde gestellten Instituts in die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Muttergesellschaft auf die (ordentlichen und außerordentlichen) Beiträge zum nationalen Abwicklungsfonds; Vorlage (22782/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-255/18 LIMITE
23.05.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-255/18; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 103 und 104 der Abwicklungsrichtlinie (RL 2014/59/EU) und Art. 12 und 14 der Delegierten VO (EU) 2015/63 zur Ergänzung der Abwicklungsrichtlinie: Auswirkungen der Fusion eines unter die Aufsicht einer nationalen Abwicklungsbehörde gestellten Instituts in die in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Muttergesellschaft auf die (ordentlichen und außerordentlichen) Beiträge zum nationalen Abwicklungsfonds; Vorlage

Erstellt am 23.05.2018

Eingelangt am 24.05.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-255/18/0001-V 6/2018)