Rs C-274/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (ASG); Auslegung des § 4 Nr. 1 und 2 des Anhangs der Richtlinie 97/81/EG zur Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit und der Art. 2 Abs. 1 lit. b und Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen; Kettenarbeitsverträge an österreichischen Universitäten; Unterscheidung bei der Festlegung einer Höchstdauer von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverhältnissen zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen; Anwendbarkeit des pro-rata-temporis-Grundsatzes; mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Beweislast; Vorlage (24214/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-274/18 LIMITE
29.05.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-274/18; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (ASG); Auslegung des § 4 Nr. 1 und 2 des Anhangs der Richtlinie 97/81/EG zur Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit und der Art. 2 Abs. 1 lit. b und Art. 19 Abs. 1 der Richtlinie 2006/54/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen; Kettenarbeitsverträge an österreichischen Universitäten; Unterscheidung bei der Festlegung einer Höchstdauer von aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverhältnissen zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen; Anwendbarkeit des pro-rata-temporis-Grundsatzes; mittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, Beweislast; Vorlage

Erstellt am 29.05.2018

Eingelangt am 01.06.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-274/18/0001-V 6/2018)