Rs C-275/18; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 131 und 146 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem: Anspruch auf Mehrwertsteuerbefreiung bei der Ausfuhr von Gegenständen, Verpflichtung zur Überführung der auszuführenden Gegenstände in ein bestimmtes Zollverfahren; Rechtfertigung eines solchen Erfordernisses zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch; Vorlage (24557/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-275/18 LIMITE
01.06.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-275/18; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 131 und 146 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem: Anspruch auf Mehrwertsteuerbefreiung bei der Ausfuhr von Gegenständen, Verpflichtung zur Überführung der auszuführenden Gegenstände in ein bestimmtes Zollverfahren; Rechtfertigung eines solchen Erfordernisses zur Verhinderung von Steuerhinterziehung, Steuerumgehung oder Missbrauch; Vorlage

Erstellt am 01.06.2018

Eingelangt am 04.06.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-275/18/0001-V 6/2018)