Rs C-277/18; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 28, 30, 34 und 36 AEUV sowie der RL 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit und der RL 87/357/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden: Untersagung des Vertriebs von Produkten, die aufgrund ihres Erscheinungsbilds mit Spielzeugen verwechselt werden können und von Produkten, deren Erscheinungsbild die Verbraucher verleiten kann, sie zu anderen Zwecken als denen, zu denen sie vorgesehen sind, zu verwenden; Vorlage (24778/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-277/18 LIMITE
04.06.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-277/18; portugiesisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 28, 30, 34 und 36 AEUV sowie der RL 2001/95/EG über die allgemeine Produktsicherheit und der RL 87/357/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Erzeugnisse, deren tatsächliche Beschaffenheit nicht erkennbar ist und die die Gesundheit oder die Sicherheit der Verbraucher gefährden: Untersagung des Vertriebs von Produkten, die aufgrund ihres Erscheinungsbilds mit Spielzeugen verwechselt werden können und von Produkten, deren Erscheinungsbild die Verbraucher verleiten kann, sie zu anderen Zwecken als denen, zu denen sie vorgesehen sind, zu verwenden; Vorlage

Erstellt am 04.06.2018

Eingelangt am 05.06.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-277/18/0001-V 6/2018)