Rs C-298/18; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Anwendbarkeit der RL 77/187/EWG über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen: Übergabe des Betriebes von Buslinien von einem Busunternehmen auf ein anderes auf Grund eines Vergabeverfahrens nach der Richtlinie 92/50/EWG über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ohne dass nennenswerte Betriebsmittel (Busse) übertragen werden; Relevanz der Bedeutung der Busse für den Wert des Betriebes und der Übernahme eines wesentlichen Teils der Belegschaft für die Anwendbarkeit der RL 77/187/EWG; mögliche Abweichung von der Vorjudikatur; Vorlage (25462/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-298/18 LIMITE
06.06.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-298/18; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Anwendbarkeit der RL 77/187/EWG über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen: Übergabe des Betriebes von Buslinien von einem Busunternehmen auf ein anderes auf Grund eines Vergabeverfahrens nach der Richtlinie 92/50/EWG über die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge ohne dass nennenswerte Betriebsmittel (Busse) übertragen werden; Relevanz der Bedeutung der Busse für den Wert des Betriebes und der Übernahme eines wesentlichen Teils der Belegschaft für die Anwendbarkeit der RL 77/187/EWG; mögliche Abweichung von der Vorjudikatur; Vorlage

Erstellt am 06.06.2018

Eingelangt am 08.06.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-298/18/0001-V 6/2018)