EU-V: Europ. Gerichtshof
Verb. Rs C-398/18 und C-428/18; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 48 AEUV; Vereinbarkeit mit nationaler Regelung, die Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente nur dann vorsieht, wenn der Betrag der „zu beziehenden Rente“ die Mindestrente übersteigt, die der Berechtigte nach nationalem Recht unter Berücksichtigung seiner familiären Situation bei Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten würde und die “zu beziehende Rente“ nur die vom Mitgliedstaat tatsächlich zu zahlende Rente umfasst und gleichartige Leistungen anderer Mitgliedstaaten unberücksichtigt bleiben; Vorlagen
Erstellt am 30.07.2018
Eingelangt am 31.07.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-398/18/0001-V 6/2018)
- EGH: RS C-398/18
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-428/18 | |
EGH: RS C-7/18 | Rs C-7/18, spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 48 AEUV; Vereinbarkeit mit nationaler Regelung, die Anspruch auf eine vorzeitige Altersrente nur dann vorsieht, wenn der Betrag der „zu beziehenden Rente“ die Mindestrente übersteigt, die der Berechtigte nach nationalem Recht unter Berücksichtigung seiner familiären Situation bei Vollendung des 65. Lebensjahres erhalten würde und die “zu beziehende Rente“ nur die vom Mitgliedstaat tatsächlich zu zahlende Rente umfasst und gleichartige Leistungen anderer Mitgliedstaaten unberücksichtigt bleiben; Vorlage (10452/EU XXVI.GP) |