Rs C-451/18; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 7 Nr. 2 EuGVVO (VO 1215/2012); Zuständigkeit für Schadenersatzklagen wegen wettbewerbsrechtlichen Verstößen; Begriff des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, wenn der Kläger seinen Sitz im Staat des angerufenen Gerichts hat, die wettbewerbsrechtswidrigen Zusammenkünfte nicht im Staat des angerufenen Gerichts stattfanden und die maßgeblichen Verträge im Staat des angerufenen Gerichts abgeschlossen wurden; Vorlage (32844/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-451/18 LIMITE
09.08.2018
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-451/18; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 7 Nr. 2 EuGVVO (VO 1215/2012); Zuständigkeit für Schadenersatzklagen wegen wettbewerbsrechtlichen Verstößen; Begriff des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist, wenn der Kläger seinen Sitz im Staat des angerufenen Gerichts hat, die wettbewerbsrechtswidrigen Zusammenkünfte nicht im Staat des angerufenen Gerichts stattfanden und die maßgeblichen Verträge im Staat des angerufenen Gerichts abgeschlossen wurden; Vorlage

Erstellt am 09.08.2018

Eingelangt am 13.08.2018, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-451/18/0001-V 6/2018)