Rs C-753/18; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Abs. 1 RL 2001/29/EG (UrheberRL) und des Art. 8 Abs. 2 RL 2006/115/EG (Vermiet- und Verleihrecht und urheberrechtsverwandte Schutzrechte); Frage, ob die Vermietung von einem mit Radioempfangsgerät ausgestattetem Fahrzeug dazu führt, dass Vermieter ein Nutzer ist, der eine öffentliche Wiedergabe vornimmt; Vorlage (50983/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-753/18 LIMITE
17.01.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-753/18; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Abs. 1 RL 2001/29/EG (UrheberRL) und des Art. 8 Abs. 2 RL 2006/115/EG (Vermiet- und Verleihrecht und urheberrechtsverwandte Schutzrechte); Frage, ob die Vermietung von einem mit Radioempfangsgerät ausgestattetem Fahrzeug dazu führt, dass Vermieter ein Nutzer ist, der eine öffentliche Wiedergabe vornimmt; Vorlage

Erstellt am 17.01.2019

Eingelangt am 21.01.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-753/18/0001-V 6/2019)

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Datum EU-Datenbanknr. Dokument der EU-Vorlage Sprache Einstufung
08.10.2019 77539/EU XXVI.GP
mehrsprachig LIMITE

EU-Vorlage Europ. Gerichtshof

Rs C-753/18; schwedisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG (UrheberRL) und des Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG (Vermiet- und Verleihrecht und urheberrechtsverwandte Schutzrechte); Frage, ob die Vermietung von einem mit Radioempfangsgerät ausgestattetem Fahrzeug dazu führt, dass der Vermieter ein Nutzer ist, der eine öffentliche Wiedergabe vornimmt; Termin der mündlichen Verhandlung: 6. November 2019, 9:30 Uhr

Eingelangt am 09.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-753/18/0003-V 6/2019)