Rs C-704/18; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 267 AEUV; Unmöglichkeit den Tenor eines Urteils des Gerichtshofs – das aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchen des vorlegenden Gerichts erlassen wurde (im konkreten Fall: C-612/15) – vollständig auf das Ausgangsverfahren anzuwenden, da das Strafverfahren eingestellt und an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen wurde; Vorlage (51995/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-704/18 LIMITE
28.01.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-704/18; bulgarisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Art. 267 AEUV; Unmöglichkeit den Tenor eines Urteils des Gerichtshofs – das aufgrund eines Vorabentscheidungsersuchen des vorlegenden Gerichts erlassen wurde (im konkreten Fall: C-612/15) – vollständig auf das Ausgangsverfahren anzuwenden, da das Strafverfahren eingestellt und an die Staatsanwaltschaft zurückverwiesen wurde; Vorlage

Erstellt am 28.01.2019

Eingelangt am 29.01.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-704/18/0001-V 6/2019)

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