Rs C-66/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Artikel 10 Abs. 2 lit p der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge; Widerruf der Vertragserklärung zu einem Darlehensvertrag durch Verbraucher; Art und Umfang der Widerrufsinformation; Wortfolge „in klarer, prägnanter Form“; erforderliche Angaben zur Widerrufsfrist oder zu den anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechtes; Zulässigkeit von (Weiter-)Verweisen auf andere Vorschriften; Verständlichkeit für den Verbraucher ohne juristisches Vorwissen; Vorlage (57141/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-66/19 LIMITE
08.03.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-66/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Artikel 10 Abs. 2 lit p der Richtlinie 2008/48/EG über Verbraucherkreditverträge; Widerruf der Vertragserklärung zu einem Darlehensvertrag durch Verbraucher; Art und Umfang der Widerrufsinformation; Wortfolge „in klarer, prägnanter Form“; erforderliche Angaben zur Widerrufsfrist oder zu den anderen Modalitäten für die Ausübung des Widerrufsrechtes; Zulässigkeit von (Weiter-)Verweisen auf andere Vorschriften; Verständlichkeit für den Verbraucher ohne juristisches Vorwissen; Vorlage

Erstellt am 08.03.2019

Eingelangt am 08.03.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-66/19/0001-V 6/2019)

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