Rs C-186/19; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 Abs. 1 und Art. 24 Nr. 5 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO); Arrestpfändung zur Sicherung von Geldforderungen in Bezug auf das Treuhandkonto einer internationalen Organisation (SHAPE) im Zusammenhang mit der Lieferung von Kraftstoffen für eine NATO-Mission in Afghanistan; Begriff „Zivil- und Handelssache“; Begriff „Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen“; gerichtliche Zuständigkeit für die Aufhebung der Arrestpfändung; Einwand der Vollstreckungsimmunität; Vorlage (60139/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-186/19 LIMITE
29.03.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-186/19; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 Abs. 1 und Art. 24 Nr. 5 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO); Arrestpfändung zur Sicherung von Geldforderungen in Bezug auf das Treuhandkonto einer internationalen Organisation (SHAPE) im Zusammenhang mit der Lieferung von Kraftstoffen für eine NATO-Mission in Afghanistan; Begriff „Zivil- und Handelssache“; Begriff „Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen“; gerichtliche Zuständigkeit für die Aufhebung der Arrestpfändung; Einwand der Vollstreckungsimmunität; Vorlage

Erstellt am 29.03.2019

Eingelangt am 01.04.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-186/19/0001-V 6/2019)