Rs C-199/19; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 2 und 5 der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr; Begriffe „Geschäftsverkehr“ und „Ratenzahlungen“; Anwendbarkeit der Richtlinie auf Miet- und Pachtverträge; Frage, ob von einer Ratenzahlungsvereinbarung der Parteien eines Handelsgeschäfts auszugehen ist, wenn die Leistung einer wiederkehrenden Geldzahlung durch den Schuldner vereinbart wurde; Vorlage (60724/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-199/19 LIMITE
03.04.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-199/19; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 2 und 5 der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr; Begriffe „Geschäftsverkehr“ und „Ratenzahlungen“; Anwendbarkeit der Richtlinie auf Miet- und Pachtverträge; Frage, ob von einer Ratenzahlungsvereinbarung der Parteien eines Handelsgeschäfts auszugehen ist, wenn die Leistung einer wiederkehrenden Geldzahlung durch den Schuldner vereinbart wurde; Vorlage

Erstellt am 03.04.2019

Eingelangt am 04.04.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-199/19/0001-V 6/2019)