Rs C-84/19; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Verbraucherkreditverträge; Klauseln über zinsunabhängige Kosten; Möglichkeit der Überprüfung von Vertragsklauseln über die zinsunabhängigen Kosten eines Kredits bei Vorliegen von gesetzlich festgelegten Obergrenzen für diese Kosten; Überprüfung einer klar und verständlich abgefassten Klausel; Begriff der „klaren und verständlichen Sprache“; Vorlage (61039/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-84/19 LIMITE
03.04.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-84/19; polnisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 Abs. 2 und Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 93/13/EWG über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Verbraucherkreditverträge; Klauseln über zinsunabhängige Kosten; Möglichkeit der Überprüfung von Vertragsklauseln über die zinsunabhängigen Kosten eines Kredits bei Vorliegen von gesetzlich festgelegten Obergrenzen für diese Kosten; Überprüfung einer klar und verständlich abgefassten Klausel; Begriff der „klaren und verständlichen Sprache“; Vorlage

Erstellt am 03.04.2019

Eingelangt am 08.04.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-84/19/0001-V 6/2019)