Rs C-244/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (Handelsgericht Wien); Auslegung des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge; Auslegung des Art. 3 (Abs. 6) Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG; Kaufvertrag, aufgrund dessen ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug geschuldet ist; Fahrzeug, bei dem das Abgasrückführventil so ausgestaltet ist, dass die Grenzwerte der VO 715/2007 für NOx-Emissionen bei Normalbetrieb im Straßenverkehr nicht eingehalten werden; Verbauung einer Umschaltlogik im Fahrzeug, die nur in einer Prüfsituation die Grenzwerte der VO 715/2007 einhält; Softwareupdate zur Gewährleistung der Unionsrechtskonformität des Fahrzeugs; Vorliegen einer nicht nur geringfügigen Vertragswidrigkeit; Vorlage (63142/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-244/19 LIMITE
29.04.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-244/19; österreichisches Vorabentscheidungsersuchen (Handelsgericht Wien); Auslegung des Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 715/2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge; Auslegung des Art. 3 (Abs. 6) Verbrauchsgüterkauf-RL 1999/44/EG; Kaufvertrag, aufgrund dessen ein den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendes Fahrzeug geschuldet ist; Fahrzeug, bei dem das Abgasrückführventil so ausgestaltet ist, dass die Grenzwerte der VO 715/2007 für NOx-Emissionen bei Normalbetrieb im Straßenverkehr nicht eingehalten werden; Verbauung einer Umschaltlogik im Fahrzeug, die nur in einer Prüfsituation die Grenzwerte der VO 715/2007 einhält; Softwareupdate zur Gewährleistung der Unionsrechtskonformität des Fahrzeugs; Vorliegen einer nicht nur geringfügigen Vertragswidrigkeit; Vorlage

Erstellt am 29.04.2019

Eingelangt am 02.05.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-244/19/0001-V 6/2019)