verb. Rs C-245/19 und C-246/19; luxemburgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung; Frage zur Zulässigkeit des Ausschlusses eines jeden Rechtsbehelfs (insbesondere gerichtlicher Natur) gegen ein ausländisches Informationsaustauschersuchen; Vorlagen (63749/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-245/19 LIMITE
06.05.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs C-245/19 und C-246/19; luxemburgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 1 Abs. 1 und Art. 5 der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung; Frage zur Zulässigkeit des Ausschlusses eines jeden Rechtsbehelfs (insbesondere gerichtlicher Natur) gegen ein ausländisches Informationsaustauschersuchen; Vorlagen

Erstellt am 06.05.2019

Eingelangt am 07.05.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-245/19/0001-V 6/2019)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-246/19