Rs C-269/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Missbräuchlichkeit einer Klausel betreffend den variablen Zinssatz in einem Verbraucherkreditvertrag; Reichweite der Nichtigerklärung einer missbräuchlichen Klausel; Zulässigkeit der Festlegung einer Methode zur Berechnung des variablen Zinses nach Maßgabe transparenter Referenzindikatoren durch das Gericht; Grundsatz der Effektivität; Vorlage (65346/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-269/19 LIMITE
16.05.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-269/19; rumänisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Missbräuchlichkeit einer Klausel betreffend den variablen Zinssatz in einem Verbraucherkreditvertrag; Reichweite der Nichtigerklärung einer missbräuchlichen Klausel; Zulässigkeit der Festlegung einer Methode zur Berechnung des variablen Zinses nach Maßgabe transparenter Referenzindikatoren durch das Gericht; Grundsatz der Effektivität; Vorlage

Erstellt am 16.05.2019

Eingelangt am 20.05.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-269/19/0001-V 6/2019)