EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-311/19; tschechisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 56 ff AEUV (Dienstleistungsfreiheit); nationale Regelung, die in einem Teil einer Gemeinde eine bestimmte Dienstleistung – in allgemeiner, alle Wirtschaftsteilnehmer treffenden Weise – verbietet; Anwendbarkeit der Art. 56 ff AEUV, da ein Teil der Kunden des durch diese Regelung betroffenen Leistungserbringers aus einem anderen Mitgliedstaat der EU stammt oder stammen kann; Nachweis eines grenzüberschreitenden Elements; Frage der potenziellen Anwendbarkeit der de minimis-Regelung; Vorlage
Erstellt am 23.05.2019
Eingelangt am 27.05.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-311/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-311/19