EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-268/19; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Erwägungsgrundes 10, der Art. 3, 4, 6 und 7 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sowie der Art. 38 und 47 GRC; Frage der Unverbindlichkeit bzw. der Missbräuchlichkeit einer Vereinbarung zur Änderung einer missbräuchlichen Klausel in einem Verbraucherkreditvertrag, wenn der Verbraucher zum Zeitpunkt des Abschlusses der (individuell ausgehandelten) Änderungsvereinbarung über die Missbräuchlichkeit der ursprünglichen Klausel oder die Möglichkeit, dass ihre Missbräuchlichkeit festgestellt wird, nicht informiert wurde (fehlender Vergleichscharakter); Frage, ob die Kontrolle der Missbräuchlichkeit, im Fall der individuellen Ausverhandlung einer solchen Änderungsvereinbarung, ausgeschlossen ist; Frage, ob die Missbräuchlichkeit der zu ändernden ursprünglichen Klausel automatisch die Nichtigkeit der Änderungsvereinbarung zur Folge hat; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung in der Rs. C-452/18
Erstellt am 24.05.2019
Eingelangt am 27.05.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-268/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-268/19
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-452/18 | Rs C-452/18; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3 bis 6 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen: Wirkungen einer allfälligen Nichtigkeit einer Mindestzinssatzklausel in einem Hypothekardarlehensvertrag; Fortschreibung dieser Klausel im Rahmen einer Novation; Frage der Gültigkeit eines Verzichts des Verbrauchers auf gerichtliche Geltendmachung eines Rückerstattungsanspruchs; Vorlage (34149/EU XXVI.GP) |