Rs C-268/19; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Erwägungsgrundes 10, der Art. 3, 4, 6 und 7 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sowie der Art. 38 und 47 GRC; Frage der Unverbindlichkeit bzw. der Missbräuchlichkeit einer Vereinbarung zur Änderung einer missbräuchlichen Klausel in einem Verbraucherkreditvertrag, wenn der Verbraucher zum Zeitpunkt des Abschlusses der (individuell ausgehandelten) Änderungsvereinbarung über die Missbräuchlichkeit der ursprünglichen Klausel oder die Möglichkeit, dass ihre Missbräuchlichkeit festgestellt wird, nicht informiert wurde (fehlender Vergleichscharakter); Frage, ob die Kontrolle der Missbräuchlichkeit, im Fall der individuellen Ausverhandlung einer solchen Änderungsvereinbarung, ausgeschlossen ist; Frage, ob die Missbräuchlichkeit der zu ändernden ursprünglichen Klausel automatisch die Nichtigkeit der Änderungsvereinbarung zur Folge hat; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung in der Rs. C-452/18 (66234/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-268/19 LIMITE
24.05.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-268/19; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Erwägungsgrundes 10, der Art. 3, 4, 6 und 7 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen sowie der Art. 38 und 47 GRC; Frage der Unverbindlichkeit bzw. der Missbräuchlichkeit einer Vereinbarung zur Änderung einer missbräuchlichen Klausel in einem Verbraucherkreditvertrag, wenn der Verbraucher zum Zeitpunkt des Abschlusses der (individuell ausgehandelten) Änderungsvereinbarung über die Missbräuchlichkeit der ursprünglichen Klausel oder die Möglichkeit, dass ihre Missbräuchlichkeit festgestellt wird, nicht informiert wurde (fehlender Vergleichscharakter); Frage, ob die Kontrolle der Missbräuchlichkeit, im Fall der individuellen Ausverhandlung einer solchen Änderungsvereinbarung, ausgeschlossen ist; Frage, ob die Missbräuchlichkeit der zu ändernden ursprünglichen Klausel automatisch die Nichtigkeit der Änderungsvereinbarung zur Folge hat; Vorlage und Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung in der Rs. C-452/18

Erstellt am 24.05.2019

Eingelangt am 27.05.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-268/19/0001-V 6/2019)

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