verb. Rs. C-229/19 und C-289/19; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; vorzeitige Beendigung von sogenannten „Aktienleasingverträgen“; Zahlung von Verzugszinsen nach einem in den Besonderen Bedingungen des Leasingvertrags festgesetzten Prozentsatz; Missbräuchlichkeit einer Klausel, welche – abhängig von den während der Vertragslaufzeit auftretenden Umständen – die bloße Möglichkeit eines erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnisses in sich birgt; Frage, ob Klausel für nichtig zu erklären ist, auch wenn dem Verbraucher durch ihre Anwendung kein Nachteil entsteht; Frage, ob nach einer allfälligen Nichtigerklärung eine für den Verbraucher unter Umständen weniger günstige, im Gesetz vorgesehene dispositive Regelung zur Anwendung kommt; Vorlage (67224/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-229/19 LIMITE
04.06.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

verb. Rs. C-229/19 und C-289/19; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; vorzeitige Beendigung von sogenannten „Aktienleasingverträgen“; Zahlung von Verzugszinsen nach einem in den Besonderen Bedingungen des Leasingvertrags festgesetzten Prozentsatz; Missbräuchlichkeit einer Klausel, welche – abhängig von den während der Vertragslaufzeit auftretenden Umständen – die bloße Möglichkeit eines erheblichen und ungerechtfertigten Missverhältnisses in sich birgt; Frage, ob Klausel für nichtig zu erklären ist, auch wenn dem Verbraucher durch ihre Anwendung kein Nachteil entsteht; Frage, ob nach einer allfälligen Nichtigerklärung eine für den Verbraucher unter Umständen weniger günstige, im Gesetz vorgesehene dispositive Regelung zur Anwendung kommt; Vorlage

Erstellt am 04.06.2019

Eingelangt am 05.06.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-229/19/0001-V 6/2019)

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Dok.Nr.
Betreff
EGH: RS C-289/19