EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-326/19; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von Paragraf 5 der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (Anhang der Richtlinie 1999/70); nationale Regelung, die bewirkt, dass ein befristet (drei Jahre mit Verlängerung um zwei Jahre) an der Universität beschäftigter Forscher nach dem Ende der Befristung keinen unbefristeten Vertrag (Festanstellung auf einer Planstelle als Assistenzprofessor) erhalten kann; Gefahr eines missbräuchlichen Rückgriffs auf befristete Verträge und Fehlen von Maßnahmen dagegen; Vorlage
Erstellt am 19.06.2019
Eingelangt am 19.06.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-326/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-326/19