Verb. Rs C-224/19, C-247/19 und C-259/19; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 4, Art. 6 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Nichtigerklärung einer Klausel, nach der die gesamten Kosten für die Beurkundung, Novation oder Löschung eines Hypothekendarlehensvertrags vom Darlehensnehmer zu tragen sind, und einer Klausel, die den Verbraucher zur Zahlung einer sog. Bereitstellungsprovision an das Finanzinstitut verpflichtet; Rechtsfolgen der Nichtigerklärung; gerichtliche Abmilderung der Nichtigerklärung; Kostentragung; Verjährung; Vorlage
(69080/EU XXVI.GP)
EGH: RS C-224/19 LIMITE 19.06.2019 deutsch
EU-V: Europ. Gerichtshof
Verb. Rs C-224/19, C-247/19 und C-259/19; spanische Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 3 Abs. 1 und 2, Art. 4, Art. 6 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen; Nichtigerklärung einer Klausel, nach der die gesamten Kosten für die Beurkundung, Novation oder Löschung eines Hypothekendarlehensvertrags vom Darlehensnehmer zu tragen sind, und einer Klausel, die den Verbraucher zur Zahlung einer sog. Bereitstellungsprovision an das Finanzinstitut verpflichtet; Rechtsfolgen der Nichtigerklärung; gerichtliche Abmilderung der Nichtigerklärung; Kostentragung; Verjährung; Vorlage
Erstellt am 19.06.2019
Eingelangt am 19.06.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-224/19/0001-V 6/2019)
EGH: RS C-224/19
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Betreff
EGH: RS C-247/19
EGH: RS C-259/19
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Datum
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