Rs C-380/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 13 der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten; Information über Schlichtungsstellen in AGB; Frage, ob die Verpflichtung in AGB über die Schlichtungsstelle zu informieren, nur bei Bereitstellen der AGB bei Vertragsabschluss oder bereits aufgrund ihrer bloßen Existenz besteht; Frage, ob der Informationsverpflichtung entsprochen wird, wenn die Informationen nicht in den zum Download bereitgestellten AGB bzw. in den ausgehändigten AGB, sondern an anderer Stelle auf der Website des Unternehmens bzw. in einem gesonderten Dokument erteilt werden; Vorlage (69592/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-380/19 LIMITE
20.06.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-380/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 13 der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Streitbeilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten; Information über Schlichtungsstellen in AGB; Frage, ob die Verpflichtung in AGB über die Schlichtungsstelle zu informieren, nur bei Bereitstellen der AGB bei Vertragsabschluss oder bereits aufgrund ihrer bloßen Existenz besteht; Frage, ob der Informationsverpflichtung entsprochen wird, wenn die Informationen nicht in den zum Download bereitgestellten AGB bzw. in den ausgehändigten AGB, sondern an anderer Stelle auf der Website des Unternehmens bzw. in einem gesonderten Dokument erteilt werden; Vorlage

Erstellt am 20.06.2019

Eingelangt am 25.06.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-380/19/0001-V 6/2019)