Rs C-392/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG (Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft); Frage, ob die Einbettung eines Werks, das mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Website verfügbar ist, in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing eine „öffentliche Wiedergabe“ ist, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing, die der Rechtsinhaber getroffen hat, erfolgt; Vorlage (69741/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-392/19 LIMITE
25.06.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-392/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG (Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft); Frage, ob die Einbettung eines Werks, das mit Einwilligung des Rechtsinhabers auf einer frei zugänglichen Website verfügbar ist, in die Internetseite eines Dritten im Wege des Framing eine „öffentliche Wiedergabe“ ist, wenn sie unter Umgehung von Schutzmaßnahmen gegen Framing, die der Rechtsinhaber getroffen hat, erfolgt; Vorlage

Erstellt am 25.06.2019

Eingelangt am 26.06.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-392/19/0001-V 6/2019)