Rs C-307/19; kroatisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (ZustellVO), des (Art. 1) Art. 7 und 24 der Verordnung Nr. 1215/2012 (EuGVVO), Art. 4 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom I“), Art. 4, 10 und 12 der Verordnung Nr. 864/2007 („Rom II“) und Art. 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit); Anwendbarkeit der ZustellVO auf Entscheidungen kroatischer Notare, die nicht unter den Begriff „Gericht“ fallen, soweit sie im Zwangsvollstreckungsverfahren aufgrund „glaubwürdiger Urkunden“ Vollstreckungstitel ausstellen; Einstufung des widerrechtlichen Parkens, für das hoheitlich einzuhebende Gebühren zu entrichten sind, auf einer öffentlichen Verkehrsfläche als „Zivilsache“, (Miet-)Vertrag, Dienstleistung oder unerlaubte Handlung iSd. EuGVVO, als (Miet-)Vertrag oder Dienstleistung iSd Rom-I-VO oder als außervertragliches Schuldverhältnis, ungerechtfertigte Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag oder Verschuldens bei Vertragsverhandlungen iSd. Rom-II-VO; Anwendbarkeit des Unionsrechts auf vor dem Beitritt Kroatiens verwirklichte Sachverhalte; Vorlage (71326/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-307/19 LIMITE
08.07.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-307/19; kroatisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (ZustellVO), des (Art. 1) Art. 7 und 24 der Verordnung Nr. 1215/2012 (EuGVVO), Art. 4 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom I“), Art. 4, 10 und 12 der Verordnung Nr. 864/2007 („Rom II“) und Art. 56 AEUV (Dienstleistungsfreiheit); Anwendbarkeit der ZustellVO auf Entscheidungen kroatischer Notare, die nicht unter den Begriff „Gericht“ fallen, soweit sie im Zwangsvollstreckungsverfahren aufgrund „glaubwürdiger Urkunden“ Vollstreckungstitel ausstellen; Einstufung des widerrechtlichen Parkens, für das hoheitlich einzuhebende Gebühren zu entrichten sind, auf einer öffentlichen Verkehrsfläche als „Zivilsache“, (Miet-)Vertrag, Dienstleistung oder unerlaubte Handlung iSd. EuGVVO, als (Miet-)Vertrag oder Dienstleistung iSd Rom-I-VO oder als außervertragliches Schuldverhältnis, ungerechtfertigte Bereicherung, Geschäftsführung ohne Auftrag oder Verschuldens bei Vertragsverhandlungen iSd. Rom-II-VO; Anwendbarkeit des Unionsrechts auf vor dem Beitritt Kroatiens verwirklichte Sachverhalte; Vorlage

Erstellt am 08.07.2019

Eingelangt am 10.07.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-307/19/0001-V 6/2019)