Rs C-490/19; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie des Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel; Verbot der Verwendung der geschützten Ursprungsbezeichnung einer bestimmten Käsesorte durch einen Dritten; Frage der Beeinträchtigung dieser Bezeichnung durch die Präsentation der Form oder seines charakterisierenden Erscheinungsbildes des geschützten Erzeugnisses, die geeignet ist, den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irrezuführen, ohne ausdrückliche Verwendung der eingetragenen Bezeichnung; Vorlage (72931/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-490/19 LIMITE
30.07.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-490/19; französisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel sowie des Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel; Verbot der Verwendung der geschützten Ursprungsbezeichnung einer bestimmten Käsesorte durch einen Dritten; Frage der Beeinträchtigung dieser Bezeichnung durch die Präsentation der Form oder seines charakterisierenden Erscheinungsbildes des geschützten Erzeugnisses, die geeignet ist, den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irrezuführen, ohne ausdrückliche Verwendung der eingetragenen Bezeichnung; Vorlage

Erstellt am 30.07.2019

Eingelangt am 31.07.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-490/19/0001-V 6/2019)