EU-V: Europ. Gerichtshof
verb. Rs C-478/19 und C-479/19; italienisches Vorabentscheidungsersuchen; Frage, inwieweit die erheblichen Unterschiede zwischen geschlossenen und offenen Immobilienfonds für steuerliche Zwecke derart relevant sind, dass sie eine unterschiedliche Behandlung von italienischen Fonds und Fonds aus anderen Staaten der Union rechtfertigen; Vorlagen
Erstellt am 09.08.2019
Eingelangt am 12.08.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-478/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-478/19
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-479/19 |