EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-620/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Datenschutz; Auslegung des Art. 15 (Auskunftsrecht der betroffenen Person) iVm. Art. 23 Abs. 1 Buchst. e und Buchst. j (Beschränkungen der Rechte der betroffenen Personen zum Schutz eines wichtigen finanziellen Interesses eines Mitgliedstaats im Steuerbereich bzw. zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche) der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO); (Un-)Zulässigkeit der Weigerung einer Finanzbehörde, dem Steuerschuldner Zugang zu steuerlichen Daten zu gewähren; Vorlage
Erstellt am 20.09.2019
Eingelangt am 25.09.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-620/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-620/19