Rs C-603/19; slowakisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von u.a. der Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten, der Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug, Art. 325 AEUV, Art. 2 Abs. 2 der De-Minimis-Verordnung (EG) Nr. 69/2001, sowie der Art. 17 und 47 der Grundrechtecharta; Frage der Anwendbarkeit der Opferschutzrichtlinie auf juristische Personen und staatliche Organe, wenn diesen durch innerstaatliche Rechtsvorschriften die Stellung eines Geschädigten im Strafverfahren zuerkannt wird; Frage zur Zulässigkeit einer nationalen Regelung und Entscheidungspraxis, wonach der Staat keinen Ersatz des Schadens im Strafverfahren geltend machen kann, der ihm durch betrügerisches Verhalten des Beschuldigten (Veruntreuung von Mitteln aus dem Haushalt der EU zur Folge) entstanden ist; Begriff „ein (und desselben) Unternehmens“ hinsichtlich der etwaigen Zusammenrechnung staatlicher Beihilfen; Begriff des „Schadens“ iSd. Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der EG; Vorlage (76174/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-603/19 LIMITE
23.09.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-603/19; slowakisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung von u.a. der Richtlinie 2012/29/EU über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten, der Richtlinie (EU) 2017/1371 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug, Art. 325 AEUV, Art. 2 Abs. 2 der De-Minimis-Verordnung (EG) Nr. 69/2001, sowie der Art. 17 und 47 der Grundrechtecharta; Frage der Anwendbarkeit der Opferschutzrichtlinie auf juristische Personen und staatliche Organe, wenn diesen durch innerstaatliche Rechtsvorschriften die Stellung eines Geschädigten im Strafverfahren zuerkannt wird; Frage zur Zulässigkeit einer nationalen Regelung und Entscheidungspraxis, wonach der Staat keinen Ersatz des Schadens im Strafverfahren geltend machen kann, der ihm durch betrügerisches Verhalten des Beschuldigten (Veruntreuung von Mitteln aus dem Haushalt der EU zur Folge) entstanden ist; Begriff „ein (und desselben) Unternehmens“ hinsichtlich der etwaigen Zusammenrechnung staatlicher Beihilfen; Begriff des „Schadens“ iSd. Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der EG; Vorlage

Erstellt am 23.09.2019

Eingelangt am 26.09.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-603/19/0001-V 6/2019)