Rs C-674/19; litauisches Vorabentscheidungsersuchen; Verbrauchsteuer; Auslegung der Art. 2 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2011/64/EU über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren; Frage, ob Wasserpfeifentabak als Rauchtabak anzusehen ist und in seiner Gesamtheit (d. h. in allen seinen Bestandteilen) der Verbrauchsteuer unterliegt oder ob nur der in diesem Erzeugnis enthaltene Tabak verbrauchsteuerpflichtig ist; Vorlage (78035/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-674/19 LIMITE
11.10.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-674/19; litauisches Vorabentscheidungsersuchen; Verbrauchsteuer; Auslegung der Art. 2 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2011/64/EU über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren; Frage, ob Wasserpfeifentabak als Rauchtabak anzusehen ist und in seiner Gesamtheit (d. h. in allen seinen Bestandteilen) der Verbrauchsteuer unterliegt oder ob nur der in diesem Erzeugnis enthaltene Tabak verbrauchsteuerpflichtig ist; Vorlage

Erstellt am 11.10.2019

Eingelangt am 14.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-674/19/0001-V 6/2019)