Rs C-611/19; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs; Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass das zugrundeliegende Rechtsverhältnis auf einer Täuschung beruht; Auslegung von Art. 167, 168 Buchst. a, Art. 178 Buchst. a sowie Art. 220 und 226 der Richtlinie 2006/112 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Vorlage (78978/EU XXVI.GP)

EGH: RS C-611/19 LIMITE
21.10.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-611/19; ungarisches Vorabentscheidungsersuchen; Umsatzsteuer; Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Vorsteuerabzugs; Versagung des Rechts auf Vorsteuerabzug mit der Begründung, dass das zugrundeliegende Rechtsverhältnis auf einer Täuschung beruht; Auslegung von Art. 167, 168 Buchst. a, Art. 178 Buchst. a sowie Art. 220 und 226 der Richtlinie 2006/112 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem; Vorlage

Erstellt am 21.10.2019

Eingelangt am 22.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-611/19/0001-V 6/2019)