EU-V: Europ. Gerichtshof
Rs C-451/19; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 20 AEUV (Rechte eines Unionsbürgers und seiner Familienangehörigen); Verweigerung eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts an die Familienangehörigen (Drittstaatsangehörige) eines Unionsbürgers, der sein Freizügigkeitsrecht nicht ausgeübt hat und nicht über ausreichende finanzielle Mittel für sich und seine Familienangehörigen verfügt; Nichtberücksichtigung der konkreten Lebensumstände, die dazu führen könnten, dass ein Unionsbürger – gemeinsam mit seinen Familienangehörigen – das Unionsgebiet verlassen muss; Vorlage; Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung in der Rs. C-836/18
Erstellt am 28.10.2019
Eingelangt am 30.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-451/19/0001-V 6/2019)
- EGH: RS C-451/19
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren. |
Betreff |
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EGH: RS C-836/18 | Rs C-836/18; spanisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung des Art. 20 AEUV und des Art. 7 der Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten; Verweigerung eines abgeleiteten Aufenthaltsrechts an einen Familienangehörigen eines Unionsbürgers, der sein Freizügigkeitsrecht nicht ausgeübt hat; Nichtberücksichtigung der konkreten Lebensumstände, die dazu führen können, dass ein Unionsbürger das Unionsgebiet gemeinsam mit seinem Familienangehörigen verlassen muss; Vorlage (55274/EU XXVI.GP) |