Rs C-645/19; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. [55 Abs. 1], 56 bis 58 und 60 bis 66 DSGVO iVm. Art. 7, 8 und 47 GRC; Frage, ob eine Aufsichtsbehörde im Falle einer grenzüberschreitenden Verarbeitung Klage vor einem nationalen Gericht ihres Mitgliedstaats erheben kann, wenn sie nicht die federführende Aufsichtsbehörde für diese grenzüberschreitende Verarbeitung ist; Vorlage (1263/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-645/19 LIMITE
28.10.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-645/19; belgisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. [55 Abs. 1], 56 bis 58 und 60 bis 66 DSGVO iVm. Art. 7, 8 und 47 GRC; Frage, ob eine Aufsichtsbehörde im Falle einer grenzüberschreitenden Verarbeitung Klage vor einem nationalen Gericht ihres Mitgliedstaats erheben kann, wenn sie nicht die federführende Aufsichtsbehörde für diese grenzüberschreitende Verarbeitung ist; Vorlage

Erstellt am 28.10.2019

Eingelangt am 31.10.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-645/19/0001-V 6/2019)