Rs C-709/19; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 4 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO); Verbandsklage der Aktionäre eines internationalen Öl- und Gasunternehmens gegen dieses Unternehmen wegen Schadenersatz infolge einer Umweltkatastrophe (Deepwater Horizon); gerichtliche Zuständigkeit; Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs (Erfolgsort); unmittelbare Verwirklichung eines reinen Vermögensschadens auf einem Anlagekonto in einem Mitgliedstaat als hinreichender Anknüpfungspunkt; Vorlage (2236/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-709/19 LIMITE
07.11.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-709/19; niederländisches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 4 und 7 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (EuGVVO); Verbandsklage der Aktionäre eines internationalen Öl- und Gasunternehmens gegen dieses Unternehmen wegen Schadenersatz infolge einer Umweltkatastrophe (Deepwater Horizon); gerichtliche Zuständigkeit; Ort der Verwirklichung des Schadenserfolgs (Erfolgsort); unmittelbare Verwirklichung eines reinen Vermögensschadens auf einem Anlagekonto in einem Mitgliedstaat als hinreichender Anknüpfungspunkt; Vorlage

Erstellt am 07.11.2019

Eingelangt am 08.11.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-709/19/0001-V 6/2019)