Rs C-785/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 2, 3, 13 und 14 der Richtlinie 2004/48/EG (DurchsetzungsRL), des Art. 8 der Richtlinie 2001/29/EG (UrheberrechtsRL) des Art. 7 der Richtlinie 2009/24/EG (Computerprogramm-RL); Ersatzfähigkeit notwendiger Anwaltskosten, die durch die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs im Wege der außergerichtlichen Abmahnung anfallen als „Prozesskosten“, „sonstige Kosten“ oder als Schadenersatz; vollständige Ersatzfähigkeit der Kosten der Rechtsverfolgung bei Verletzung durch natürliche Person außerhalb ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit; Übertragbarkeit auf Fall des Filesharing; Vorlage (5178/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-785/19 LIMITE
27.11.2019
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-785/19; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Art. 2, 3, 13 und 14 der Richtlinie 2004/48/EG (DurchsetzungsRL), des Art. 8 der Richtlinie 2001/29/EG (UrheberrechtsRL) des Art. 7 der Richtlinie 2009/24/EG (Computerprogramm-RL); Ersatzfähigkeit notwendiger Anwaltskosten, die durch die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs im Wege der außergerichtlichen Abmahnung anfallen als „Prozesskosten“, „sonstige Kosten“ oder als Schadenersatz; vollständige Ersatzfähigkeit der Kosten der Rechtsverfolgung bei Verletzung durch natürliche Person außerhalb ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit; Übertragbarkeit auf Fall des Filesharing; Vorlage

Erstellt am 27.11.2019

Eingelangt am 29.11.2019, Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ-VA.C-785/19/0001-V 6/2019)