Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses zu vertreten ist, mit dem das Verfahren für die Annahme von Auslegungen gemäß Artikel 8.31 Absatz 3 und Artikel 8.44 Absatz 3 Buchstabe a CETA als Anhang der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses festgelegt wird – Annahme – Beschluss über die Anwendung des schriftlichen Verfahrens
(17478/EU XXVII.GP)
Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses zu vertreten ist, mit dem das Verfahren für die Annahme von Auslegungen gemäß Artikel 8.31 Absatz 3 und Artikel 8.44 Absatz 3 Buchstabe a CETA als Anhang der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses festgelegt wird – Annahme – Beschluss über die Anwendung des schriftlichen Verfahrens
Council Decision on the position to be taken on behalf of the European Union in the CETA Joint Committee established under the Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its Member States, of the other part as regards the adoption of a decision on the procedure for the adoption of interpretations in accordance with Articles 8.31.3 and 8.44.3(a) of CETA as Annex to its Rules of Procedure - Adoption - Decision to use the written procedure
Eingelangt am 03.04.2020, U32 Übermittlung
06.05.2020
19668/EU XXVII.GP
RAT: 7038/20 REV 1
deutsch
LIMITE
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument
Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses zu vertreten ist, mit dem das Verfahren für die Annahme von Auslegungen gemäß Artikel 8.31 Absatz 3 und Artikel 8.44 Absatz 3 Buchstabe a CETA als Anhang der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses festgelegt wird – Annahme – Beschluss über die Anwendung des schriftlichen Verfahrens
Eingelangt am 08.05.2020, U32 Übermittlung
06.05.2020
19457/EU XXVII.GP
RAT: 7038/20 REV 1
englisch
LIMITE
EU-Vorlage: U32 Offizielles Ratsdokument
Council Decision on the position to be taken on behalf of the European Union in the CETA Joint Committee established under the Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its Member States, of the other part as regards the adoption of a decision on the procedure for the adoption of interpretations in accordance with Articles 8.31.3 and 8.44.3(a) of CETA as Annex to its Rules of Procedure - Adoption - Decision to use the written procedure
Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses zu vertreten ist, mit dem das Verfahren für die Annahme von Auslegungen gemäß Artikel 8.31 Absatz 3 und Artikel 8.44 Absatz 3 Buchstabe a CETA als Anhang der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses festgelegt wird – Annahme – Beschluss über die Anwendung des schriftlichen Verfahrens
Council Decision on the position to be taken on behalf of the European Union in the CETA Joint Committee established under the Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its Member States, of the other part as regards the adoption of a decision on the procedure for the adoption of interpretations in accordance with Articles 8.31.3 and 8.44.3(a) of CETA as Annex to its Rules of Procedure - Adoption - Decision to use the written procedure
Beschluss des Rates über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme eines Beschlusses zu vertreten ist, mit dem das Verfahren für die Annahme von Auslegungen gemäß Artikel 8.31 Absatz 3 und Artikel 8.44 Absatz 3 Buchstabe a CETA als Anhang der Geschäftsordnung des Gemischten CETA-Ausschusses festgelegt wird – Annahme – Beschluss über die Anwendung des schriftlichen Verfahrens
Council Decision on the position to be taken on behalf of the European Union in the CETA Joint Committee established under the Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) between Canada, of the one part, and the European Union and its Member States, of the other part as regards the adoption of a decision on the procedure for the adoption of interpretations in accordance with Articles 8.31.3 and 8.44.3(a) of CETA as Annex to its Rules of Procedure - Adoption - Decision to use the written procedure
Eingelangt am 13.05.2020, U32 Übermittlung
Dokumente zur selben Sitzung
Dokumente, die sich auch auf die gegenständliche Sitzung (Gremium und Datum) beziehen.
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Datum
Dok.Nr.
Dokumenten der EU-Institutionen zugeordnete, fortlaufende Nummer mit Jahreszahl, um diese eindeutig zu identifizieren.
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Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
Gesetzgebungsvorhaben der Kommission erhalten eine fortlaufende Nummer mit Jahresangabe und Kürzel des Verfahrens (z.B.: COD, NLE). Diese Zahl wird von den beteiligten EU-Institutionen über sämtliche Etappen eines Verfahrens bis zur Annahme verwendet. Dies ermöglicht die Zusammenstellung vollständiger Dossiers
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Interinstitutionelle Zahl
Der Link führt zu den einzelnen Dokumenten dieses Vorhabens.
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Mit den Sachgebietscodes werden die in einem Dokument behandelten Themenbereiche des Rates ausgewiesen. Der Link führt zu Dokumenten mit dem gleichen Sachgebiet
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