Rs C-204/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Parallelimport von Arzneimitteln; Auslegung der Art. 47a und 54 Buchst. o der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel idF der Richtlinie 2011/62/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 sowie des Art. 15 der Richtlinie (EU) 2015/2436 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken; Fälschungsschutz; Frage der Gleichwertigkeit und Erforderlichkeit von Maßnahmen bei der Entfernung und Neuanbringung der Sicherheitsmerkmale durch Neuettiketierung („relabeling“) oder Umverpackung („reboxing“); Recht des Markeninhabers, sich der Umverpackung zu widersetzen; Haftung des Parallelimporteurs für Beschädigung eines Sicherheitsmerkmals des Originalanbieters; Vorlage (24493/EU XXVII.GP)

EGH: RS C-204/20 LIMITE
19.06.2020
deutsch

EU-V: Europ. Gerichtshof

Rs C-204/20; deutsches Vorabentscheidungsersuchen; Parallelimport von Arzneimitteln; Auslegung der Art. 47a und 54 Buchst. o der Richtlinie 2001/83/EG zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel idF der Richtlinie 2011/62/EU und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/161 sowie des Art. 15 der Richtlinie (EU) 2015/2436 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken; Fälschungsschutz; Frage der Gleichwertigkeit und Erforderlichkeit von Maßnahmen bei der Entfernung und Neuanbringung der Sicherheitsmerkmale durch Neuettiketierung („relabeling“) oder Umverpackung („reboxing“); Recht des Markeninhabers, sich der Umverpackung zu widersetzen; Haftung des Parallelimporteurs für Beschädigung eines Sicherheitsmerkmals des Originalanbieters; Vorlage

Erstellt am 19.06.2020

Eingelangt am 22.06.2020, Bundeskanzleramt (2020-0.384.774)